Wichtige gesetzliche Änderung ab dem 6. Juni 2025

Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine neue gesetzliche Regelung in Kraft. Ein- und Auszüge sowie Lieferantenwechsel dürfen künftig nur noch für zukünftige Termine erfolgen.

 

Was bedeutet das für Sie?

An- oder Abmeldungen bei Ihrem Energieversorger müssen mindestens 14 Tage im Voraus gemeldet werden – bezogen auf den tatsächlichen Einzugs- oder Auszugszeitpunkt. Rückwirkende Anmeldungen beim Stromanbieter sind nach einem Umzug nicht mehr möglich. 

Wichtig für alle Kunden: 

Bitte informieren Sie frühzeitig Ihren alten oder neuen Energielieferanten, damit der Wechsel oder die Anmeldung reibungslos und fristgerecht ablaufen kann. 

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