Wichtige gesetzliche Änderung ab dem 6. Juni 2025
Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine neue gesetzliche Regelung in Kraft. Ein- und Auszüge sowie Lieferantenwechsel dürfen künftig nur noch für zukünftige Termine erfolgen.
Was bedeutet das für Sie?
An- oder Abmeldungen bei Ihrem Energieversorger müssen mindestens 14 Tage im Voraus gemeldet werden – bezogen auf den tatsächlichen Einzugs- oder Auszugszeitpunkt. Rückwirkende Anmeldungen beim Stromanbieter sind nach einem Umzug nicht mehr möglich.
Wichtig für alle Kunden:
Bitte informieren Sie frühzeitig Ihren alten oder neuen Energielieferanten, damit der Wechsel oder die Anmeldung reibungslos und fristgerecht ablaufen kann.